Nutzungsbedingungen und AGB der LaserTag Arena der GS Entertainment GmbH
§ 1 Arena
Die Benutzung der LaserTag-Arena geschieht auf eigene Gefahr. Die Arena darf nur während der Spielzeit und nur im Rahmen des Spielablaufs genutzt werden. Das Klettern auf oder Verschieben von Hindernissen ist untersagt. In den ersten Minuten des Spiels ist größere Vorsicht walten zu lassen, bis sich die Augen an die Dunkelheit gewöhnt haben, Rennen ist generell untersagt. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb der kompletten Anlage oder von Teilen der Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen einzustellen.
§ 2 Ausrüstung
Die Spielgeräte werden durch den Spieler auf eigene Gefahr genutzt. Die Spieler sind verpflichtet, sorgsam mit dem Spielgerät umzugehen. Bei vom Spieler verursachten Schäden oder massiven Abnutzungen an den Geräten behält sich der Betreiber das Recht vor, Schadensersatz inkl. Nutzungsersatz zu verlangen.
§ 3 Anweisungen
Sämtlichen Anweisungen und Entscheidungen des Betreibers und des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers können die betreffenden Teilnehmer vom Besuch der LaserTag-Arena ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf die Rückzahlung des Entgeltes.
§ 4 Eintrittspreis & Stornierung
Der Eintrittspreis wird mit der Buchung der Arena fällig und ist vor Spielbeginn an der Kasse zu bezahlen.
Weitere Stornierungsbedingungen sind unter dem Abschnitt “RÜCKERSTATTUNGSKONDITIONEN” zu entnehmen.
§ 5 Spielabbruch
Beendet der Spieler die Nutzung der Arena frühzeitig auf eigenem Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.
§ 6 Garderobe
Es wird keine Haftung für die Garderobe übernommen.
§ 7 Alkohol
Ein Verkauf von Alkohol an Minderjährige ist nicht gestattet. Bei Nachfrage ist ein gültiger Ausweis vorzuweisen.
§ 8 Getränke
Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist untersagt, Ausnahme stellt mitgebrachtes Wasser dar.
§ 9 Rauchverbot
In der gesamten Anlage besteht Rauchverbot.
§ 10 Fotos
Das Fertigen von Foto- oder Filmmaterial zu gewerblichen Zwecken ist innerhalb der kompletten Anlage ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt.
§ 11 Haftungsbegrenzung
Für selbstverschuldete Unfälle oder Unfälle, die durch Missachtung der Spielregeln oder der Einweisung geschehen, wird keine Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Schäden, die durch Dritte verursacht werden.
Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
Schwentinental, 01.11.2021